Bitte beachten Sie. Der Kenntnisnachweis nach §21d LuftVO kann nicht mehr abgelegt werden. Seit 31.12.2020 gilt in DE die Durchführungsverordnung (EU) 2019/945 sowie Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 und alle Änderungen zur Durchführungsverordnung.
Der Kurs informiert über alle wichtigen Bereiche wenn man mit seiner Drohne/UAV bzw. seinem Modellflieger im deutschen Luftraum unterwegs sein will. Besonders interessant ist dieser Kurs wenn das Fluggerät über 2 kg Abfluggewicht hat oder kommerziell eingesetzt werden soll.
Die abgedeckten Bereiche sind orientiert an den Inhalten der Kenntnisnachweis Prüfung wie sie vom Luftfahrtbundesamt vorgegeben sind.