Arbeitszeugnisse spielen heute noch immer noch eine wichtige Rolle im Personalauswahlverfahren. Obwohl viele Arbeitgeber den Aussagewert von Arbeitszeugnissen infrage stellen, gehören sie bei den meisten fest zum Bewerbungsprozess dazu.
Wahr und wohlwollend sollen Arbeitszeugnisse sein, in manchen Fällen ist dieser Anspruch nicht leicht zu realisieren. Das Zeugnis darf den Beurteilten nicht unberechtigt bei seinem beruflichen Fortkommen behindern - dies entspringt der nachwirkenden Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Vor diesem Hintergrund hat sich eine eigene Sprache für Arbeitszeugnisse entwickelt. Sie wirkt antiquiert und ist es teilweise auch, wie Sie in diesem Kurs lernen werden. Es ist eine Kunstsprache, die ihren eigenen Regeln folgt, manchmal sogar am Rande der Legalität. Geheimmerkmale sind nach § 109 Abs. 2 GewO sogar verboten. Darunter fallen nicht nur sprachliche Merkmale, sondern auch bestimmte Signale und Geheimzeichen. Unsicherheiten sind hier vorprogrammiert - nicht nur auf der Arbeitgeberseite, auch Arbeitnehmer möchte gerne wissen, wie sie in einem Arbeitszeugnis bewertet wurden.
Jährlich werden über 30.000 Prozesse wegen Arbeitszeugnissen geführt. Dies verdeutlicht auf anschauliche Weise, wie wichtig es ist, mehr über das Thema zu wissen, um Problemen im Vorfeld zu begegnen. Kenntnisse rund um das Thema Arbeitszeugnisse sind wichtig für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer. Mit dem Kurs „Arbeitszeugnisse – Recht und Praxis“ möchte ich praxisorientierte Einblicke in dieses Thema geben. Sie erhalten reichlich Gelegenheit zum Üben, um das Gelernte zu vertiefen. Ich freue mich über Ihre Teilnahme.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und zur Optimierung des Hörverständnisses wurden in dieser Beschreibung sowie auch im Kurs auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Angaben gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.