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Das Problem
Kaum haben Sie sich entschlossen, sich selbständig zu machen, da fragt man Sie nach Ihrer „Rechtsform“! (z.B. bei der Gewerbeanmeldung, beim Finanzamt, etc.)
Sie wollen eigentlich nur Geld verdienen mit Ihren Produkten und haben sich noch nicht viel Gedanken über die rechtliche Seite gemacht?
Plötzlich sollen Sie dann noch einen Gesellschaftsvertrag unterschreiben, z.B. dieses Muster der IHK? Was steht da eigentlich drin? So viele Regelungen, das ist doch verwirrend!
Das ist typisch und nicht unüblich, kann ich angesichts der vielen Vorschriften auch verstehen.
Aber Sie müssen verstehen: um alle Selbstständigen und ihre Bedürfnisse z.B. nach Haftungsbeschränkung ordnungsgemäß und einheitlich einzuordnen, gibt es in allen Rechtsordnungen verschiedenen Rechtsformen, mit denen man Ihre Art der Betriebstätigkeit beschreibt – mehr ist das nicht!
Sie müssen sich das wir bei dem Kauf von Arbeitskleidung vorstellen: Damit Sie den passenden „Anzug“, die richtige „Form“ für Ihre Tätigkeit bekommen, müssen Sie sich über bestimmte Fragen im Klaren werden:
Welche Rechtsform passt zu Ihrer Ausgangslage und Ihren Motiven?
Welche Schritte geht man üblicherweise, wenn man die richtige Rechtsform finden will?
Welche Rechtsformen gibt es überhaupt, aus denen Sie auswählen könnten?
Welche Kriterien der Rechtsformwahl sind begrifflich zu unterscheiden?
In welchen Vorschriften und Gesellschaftsverträgen steht was geschrieben?
Wie unterscheidet man Personen- von Kapitalgesellschaften?
Was kostet mich die Rechtsform und wie lange dauert die Gründung?
Was darf ich in einem Gesellschaftsvertrag nicht vergessen zu regeln?
Wie sehen Muster von Gesellschaftsverträgen und Geschäftsführerverträgen aus?
Alle diese Fragen haben schon viele Unternehmen bestens gemeistert!
Das schaffen Sie auch! Ich zeige Ihnen hier, wie es geht!
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Die Lösung
Gehören Sie zu denjenigen, die am liebsten keine Vorgaben sich von den Juristen machen lassen – freies Leben auch mit der Rechtsform? Haben Sie auch gute Lösungsideen, wie Sie die vorliegende Frage der Rechtsformwahl einfach "umgehen" können?
Dann sind Sie nicht allein, wie dieser interessante und gleichzeitig kuriose Fall des BGH vom 27.09.1999 - II ZR 371/98 zeigt:
Da haben sich mit Gesellschaftsvertrag vom 09.05.1994 drei Gesellschafter, später Beklagte, zum Zwecke des gemeinsamen Betriebs einer Deponie- und Bauschuttrecyclinganlage und der Vermarktung von Recycling-Baustoffen zusammengeschlossen. Da ihnen die Haftungsbeschränkung wichtig war, nannten sie ihren Betrieb einfach so: "Deponie und Bauschuttrecycling Neupoderschau, Bauschutt - Beton - Stahlbeton Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung".
Dann kam es wie es kommen musste: Die Firma wurde aufgelöst und die Gläubigerin K GmbH, die den drei Beklagten eine Betonbrecheranlage vermietet hatte, verlangte die ausstehende Miete in Höhe von 17.270 DM hierfür von den drei Ex-Gesellschaftern aus deren Privatvermögen.
Diese sagten natürlich, sie hätten doch die Haftung auf das nun nicht mehr vorhandene Vermögen der GbR beschränkt gehabt, weil
der Name ja schon die Haftungsbeschränkung enthielt,
der Mietvertrag mit Stempelaufdruck "Bauschutt Recycling Neupoderschau GbR mbH" versehen worden war
die K-GmbH ja auch selbst in ihren Anschreiben an die Mieter immer von der "GbR mbH M + B + L" (Nachnamen der Bekl.) gesprochen hätte
im Gesellschaftsvertrag die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt gewesen war, vgl. § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages
im Gesellschaftsvertag die Vertretungsmacht der Gesellschafter auf das Vermögen der Gesellschaft und nicht auf das Privatvermögen der Gesellschafter beschränkt gewesen war.
Was glauben Sie ist bei der Klage der Vermieterin gegen die „Gbr mbH“ bzw. deren 3 Ex-Gesellschafter herausgekommen?
Nichts Gutes! Sie werden sehen! Im Gesellschaftsrecht herrscht nun Mal "Rechtsformzwang"!
Lassen Sie uns deshalb hier gemeinsam das Thema Rechtsformwahl Mal richtig strukturiert ansehen, denn ich habe es selbst in vielen Jahren
als Anwalt, Rechtsberater, Jurist beraten
und bei meiner eigenen Existenzgründung praktiziert und
möchte mit Ihnen meine Erfahrungen, Tipps und Lösungen teilen.
Dabei werden wir wie Folgend vorgehen, damit Sie für sich eine Lösung finden:
Ausgangssituation und wichtige Kriterien analysieren (Tipps 1 bis 2)
Klären, ob Sie alleine bleiben wollen oder mit anderen zusammen arbeiten müssen/wollen (Tipp 3)
Alternativen der Rechtsformen kennen lernen (Tipp 4)
Gründungsanforderungen sowie Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen kennen lernen (Tipps 5 bis 10)