Die europäische Kommission und auch der nationale Gesetzgeber hat für bestimmte Wareneinfuhren, Beschränkungen vorgesehen, die es zwingend einzuhalten und in den Einfuhranmeldungen entsprechend anzumelden gilt. Ohne dir erforderlichen Unterlagencodierungen können Waren nicht über das IT-Verfahren ATLAS eingeführt werden.
Generell dürfen Waren nur in das Zollgebiet eingeführt werden, wenn sie keinen Beschränkungen unterliegen oder ggf. eine erforderliche Einfuhrgenehmigung vorliegt. Einfuhrgenehmigungen sollten weit vor der Einfuhr beantragt werden, da es ansonsten längere Verzögerungen und hohe Lagerkosten geben könnte.
Diese Beschränkungen können Ihren Ursprung im Bereich des Aussenwirtschaftsrecht oder im Bereich von anderen Verboten und Beschränkungen (VuB) haben. Besondere VuB gibt es in den Bereichen Schutz der Umwelt, des Kulturguts, der menschlichen Gesundheit, Schutz der Tier- und Pflanzenwelt.
Im Einfuhrverfahren mit ATLAS ist es zwingend erforderlich die entsprechenden Codierungen in der Einfuhranmeldung richtig anzumelden. Im Gegensatz zum Ausfuhrverfahren ist es nicht möglich auf die Anmeldung von Codierungen im Einzelfall zu verzichten.
Mit Angaben von Unterlagencodierungen werden rechtsverbindliche Erklärungen abgegeben für deren Richtigkeit der Anmelder die Verantwortung trägt.
Im Tutorial erlernen Sie ein schematisches Vorgehen, um die richtigen Unterlagencodierungen mit Hilfe des EZT-online ermitteln zu können.
Im Einzelnen werden anhand von praktischen Beispielen die Ermittlung bestimmter Codierungen aus den Rechtsbereichen des Außenwirtschaftsrechts (Import aus Ukraine und Russland), der Anti Folter Verordnung (VO), der Treibhausgase VO und der REACH VO vermittelt.