Allgemeine Ausfuhrgenehmigung (AGG)

Erleichterungen richtig nutzen

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Allgemeine Ausfuhrgenehmigung (AGG)

What You Will Learn!

  • Überblick Allgemeine Ausfuhrgenehmigungen (AGG)
  • Sinn und Zweck der AGG
  • Wie meldet man AGG an
  • Welche Verpflichtungen gibt es bei der Nutzung der AGG

Description

Kurs Allgemeine Ausfuhrgenehmigungen

Vor dem Hintergrund der generellen Bestrebungen, die Kontrolle des Güterverkehrs auf sensible Geschäfte und Handlungen zu beschränken und den Außenwirtschaftsverkehr nicht stärker als erforderlich zu belasten, bietet sich für bestimmte Exporte die Einräumung von Verfahrenserleichterungen in der Form Allgemeiner Genehmigungen an.

Allgemeine Genehmigungen sind eine Sonderform von Genehmigungen. Sie haben die gleichen Wirkungen wie alle anderen Genehmigungen, müssen aber nicht beantragt werden. Allgemeine Genehmigungen werden von Amts wegen bekannt gegeben und haben zur Folge, dass automatisch alle Ausfuhren und je nach Fallgruppe auch Verbringungen genehmigt sind, die die Voraussetzungen der jeweiligen Allgemeinen Genehmigung erfüllen. Wenn die von Ihnen geplante Ausfuhr oder Verbringung von einer der Allgemeinen Genehmigungen erfasst wird, müssen Sie somit keinen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.

Allgemeine Genehmigungen bieten den Ausführern somit den Vorteil der sofortigen Liefermöglichkeit und der Planungssicherheit für die Dauer der Gültigkeit der jeweiligen Allgemeinen Genehmigung. Diese Vorteile können aber nur dann sinnvoll genutzt werden, wenn sich jeder Ausführer zuvor mit den Inhalten der Allgemeinen Genehmigungen vertraut gemacht hat, da nur dann eine sofortige Reaktion auf den Lieferwunsch Ihres Kunden möglich ist.

Die EU-Dual-Use-VO sieht insgesamt 8 Allgemeine Genehmigungen für den Export von gelisteten Dual-Use-Gütern vor.

Gemäß Art. 12 Abs. 1 der EU-Dual-Use-VO sind die Mitgliedstaaten der EU berechtigt, zusätzlich zu den Allgemeinen Genehmigungen der Union weitere Allgemeine Genehmigungen zu veröffentlichen. Hiervon hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Gebrauch gemacht.


Who Should Attend!

  • Mitarbeiter in Zoll- und Export-/Versandabteilungen, Ausfuhrverantwortliche, Zollbroker, Berater im Außenhandel

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